header bundesverfassungsgericht

Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Die Geschäfte in Erftstadt-Lechenich durften anlässlich des traditionellen Bürgerfestes an Fronleichnam öffnen. Dies hatte der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster nur wenige Stunden zuvor entschieden und damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln abgeändert, das dies auf einen Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hin zunächst noch untersagt hatte.

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat die Beschwerden der Stadt Brilon und eines Investors gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 13.01.2017 als unbegründet zurückgewiesen. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar.

Die von Lenz und Johlen vertretene Berufungsklägerin, eine Projektentwicklerin für Windenergieanlagen, begehrt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windenergieanlagen in der Kulturlandschaft Mosel in der Nähe von zwei Burgen.
Vor dem VG Koblenz hat die Klägerin mit ihrer Verpflichtungsklage gegen den Ablehnungsbescheid der Behörde zunächst keinen Erfolg.

 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 27.04.2017 die Klagen zweier Gemeinden (Markt Wachenroth und Markt Mühlhausen) gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 3 im Abschnitt von östlich Schlüsselfeld bis östlich der Anschlussstelle Höchstadt Nord vom 16. September 2015 abgewiesen (BVerwG 9 A 30.15; BVerwG 9 A 31.15).

Back to top