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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.03.2013

 

Mit Urteilen vom 27.02.2013 (Az.: 6 C 824/11.T und 6 C 825/11.T) hat der Hessische Veraltungsgerichtshof festgestellt, dass die vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Verfügungen vom 18. März 2011 angeordneten, auf drei Monate befristet gewesenen Einstellungen des Leistungsbetriebes für die Kernkraftwerke Biblis Block A und Block B rechtswidrig waren.

 

Am 14.03.2013 findet vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die mündliche Verhandlung in dem Revisionsverfahren (BVerwG 7 C 34.11; OVG Lüneburg 7 LB 58/09; VG Brauschweig 1 A 231/03) der Anwohner der Umschlagsanlage Dannenberg-Ost gegen die Bundesrepublik Deutschland statt. Es geht um die Rechtmäßigkeit einer im Jahr 2003 der Deutschen Bahn erteilten atomrechtlichen Beförderungsgenehmigung. Die beigeladene Nuclear Cargo & Service GmbH  wird von den Rechtsanwälten Lenz und Johlen vertreten.

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