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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Die EU-Kommission plant zum neuen Jahr die Schwellenwerte leicht anzuheben. Dienst- und Lieferleistungen müssten dann von Januar 2014 an erst ab einem Nettowert in Höhe von 207.000,00 Euro (bislang 200.000,00 Euro) europaweit ausgeschrieben werden. Bei Bauleistungen wäre eine europaweite Ausschreibung erst ab einer Nettobausumme in Höhe von 5.186.000,00 Euro (bisher 5.000.000,00 Euro) notwendig. Die Anhebung ist noch nicht beschlossen, gilt aber als sicher.

Da die lange in der Warteschleife befindliche Änderung zur Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) wohl nun doch als "Abschiedsgeschenk" von Bundeswirtschaftsminister Rösler in diesem Monat in Kraft treten kann, entfalten die neuen Schwellenwerte dank der dynamischen Verweisung im geänderten § 2 VgV ggf. sofortige Wirkung. Wir werden dann wieder berichten.

 

Martin HahnMartin Hahn
Rechtsanwalt

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Am 27.07.2013 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes vom 16.07.2013 in Kraft getreten. Die vom Landtag beschlossenen Änderungen betreffen die Rechtswirkungen von Bodendenkmälern, auch wenn sie nicht in die Denkmalliste eingetragen sind, ein neu eingerichtetes „Schatzregal“, die Betretungsrechte der Denkmalbehörden sowie die Kostentragung für die wissenschaftliche Untersuchung, die Bergung von Funden und die Dokumentation der Befunde, falls Bodendenkmäler verändert oder beseitigt werden sollen.

Beitrag von Rechtsanwalt Gerrit Krupp in der Immobilien Zeitung Nr. 34 vom 29.08.2013

 

Mit Rechtsverordnung vom 13.07.2013 hat die Landesregierung NRW den sachlichen Teilplan - großflächiger Einzelhandel - des Landesentwicklungsplans NRW erlassen. Nach den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes NRW und des Oberverwaltungsgerichts NRW zu § 24 a LEPro (VerfGH NRW, Urteil vom 26.08.2009, Az. VerfGH 18/08  bzw. OVG NRW, Urteil vom 30.09.2009, Az.: 10 A 1676/08) und dem Auslaufen des LEPro am 31.12.2011 bestehen nun wieder landesplanerische Vorgaben. 

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