Bauvorhaben müssen auf Störfallbetriebe Rücksicht nehmen
Die Ansiedlung eines öffentlichen Gebäudes, z.B. eines Einzelhandelsbetriebes, in der Nähe eines Störfallbetriebes kann diesem gegenüber gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 34 Abs. 1 BauGB) verstoßen.
Den Beitrag zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.12.2012, Az. 4 C 11.11, in der Immobilien Zeitung Nr. 4 vom 31.01.2013 finden Sie hier.