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Hat die Versorgungsbehörde konkrete Anhaltspunkte für rentenrechtliche (Vorbeschäftigungs-)Zeiten des Beamten, muss der Dienstherr vor der Festsetzung des Ruhegehalts beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nachfragen, ob eine Rente bezogen wird oder ein Rentenanspruch besteht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 15.11.2016 entschieden (Az.:2 C 9/15).

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes“ (Hochwasserschutzgesetz II) beschlossen. Damit werden Planung, Genehmigung und Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen erleichtert und beschleunigt. Das Gesetz soll das von Ländern und Bund getragene nationale Hochwasserschutzprogramm mit einem Umfang von 5,5 Mrd. Euro rechtlich flankieren.

Die seit Januar 2016 geltende Neuregelung des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach eine Ernennung zum Beamten grundsätzlich nur vor Vollendung des 42. Lebensjahres erfolgen kann, verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen Unionsrecht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 11.10.2016 entschieden (Az.: BVerwG 2 C 11.15).

Lesen Sie unseren Newsletter Immobilienrecht zu der für die Immobilienbranche sehr wichtigen Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 06.07.2016 (Az.: II R 5715).

 

Ansprechpartner:

philipp libert klDr. Philipp Libert
Rechtsanwalt

Telefon: 0221-973002-39
E-Mail:p.libert[at]lenz-johlen.de

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