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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Lesen Sie unseren Newsletter Immobilienrecht zu der für die Immobilienbranche sehr wichtigen Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 06.07.2016 (Az.: II R 5715).

 

Ansprechpartner:

philipp libert klDr. Philipp Libert
Rechtsanwalt

Telefon: 0221-973002-39
E-Mail:p.libert[at]lenz-johlen.de

Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer landesplanerischen Forderung nach der Aufstellung von Bebauungsplänen kann die kommunale Planungshoheit zurücktreten lassen.

Lesen Sie den Beitrag von Dr. Rainer Voß zum Beschluss des OVG Schleswig vom 14. Juli 2016, Az. 1 MB 26/1, in der Immobilien Zeitung 39-40/2016 vom 29. September 2016  hier.

Ansprechpartner:

Dr. Rainer VoßDr. Rainer Voß
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-80
E-Mail: r.voss[at]lenz-johlen.de

Mit dem Urbanen Gebiet will Bundesbauministerin Barbara Hendricks das Leben in der Stadt attraktiver machen. Doch die gewünschte Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe bringt einige planungsrechtliche Tücken mit sich, berichtet Thomas Lüttgau. 

Lesen Sie das gesamte Interview mit Dr. Thomas Lüttgau in der Immobilien Zeitung 39-40/2016 vom 29. September 2016 hier.

 

Ansprechpartner:

Dr. Thomas LüttgauDr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: t.luettgau[at]lenz-johlen.de

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