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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Mit Beschluss vom 03.07.2014 (Az.: 20 B 126/14.AK) hat der 20. Senat des OVG Münster dem Eilantrag der Betreiberin der Sonderabfalldeponie Eyller Berg stattgegeben. Diese hatte sich gegen die Vollstreckung ihr gegenüber erlassener Anordnungen zur Ausgestaltung der Abfallschüttungen in einem bestimmten Deponiebereich schon während des noch noch laufenden Klageverfahrens gewandt.

Das Verfahren zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete von Deilbach und Hardenberger Bach beginnt in diesen Tagen mit der Offenlage der Unterlagen.

Lesen Sie hier den Beitrag von Dr. Rainer Voß zum Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.06.2014 - 4 CN 6.12 -.

 

Ansprechpartner:

Dr. Rainer VoßDr. Rainer Voß Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-80
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Nach der Vorschrift des § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG ist in festgesetzten Überschwemmungsgebieten "die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch" untersagt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich nun zu der lange ungeklärten Frage geäußert, wie die  Vorschrift des § 78 Abs. 1 Nr. 1 WHG auszulegen ist.

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