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Im Auftrag der Energieagentur NRW hat Lenz und Johlen ein Rechtsgutachten über die formellen und materiellen Anforderungen an die Errichtung von Kleinwindenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen erstellt. Die Ausarbeitung soll als Leitfaden für die Genehmigungspraxis dienen. Sobald die Veröffentlichung des Rechtsgutachtens durch die Energieagentur NRW erfolgt ist, finden Sie hier einen entsprechenden Link.

Dies jedenfalls ist die Auffassung des Verwaltungsgerichts Arnsberg, die es in zwei Entscheidungen vom 08.10.2013 (Az.: 11 K 28/11 und 11 K 2813/11) vertritt.

Der Rechtsstreit zwischen dem von Lenz und Johlen vertretenen Rhein-Sieg-Kreis und der Umweltorganisation BUND sowie dem beigeladenen Bauherrn, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Königswinter, wegen des Genehmigungsverfahrens für den Drachenfels-Glaskubus ist am 09.01.2014 durch einen Vergleich beendet worden.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 17.12.2013 (Az.: 1 BvR 3139/08 und 1 BvR 3386/08) den Rechtsschutz gegen Großvorhaben gestärkt, die mit Umsiedlungen und Enteignungen verbunden sind.

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