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Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg am 10. Juni 2014 in einem Musterverfahren beschlossen (Az.: 4 L 867/13).

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 27.03.2014 (Az.: 4 CN 3.13) entschieden, dass ein Bebauungsplan für eine Ortsumgehungsstraße, der die Straßentrasse in einem faktischen Vogelschutzgebiet festsetzt und damit gegen das Beeinträchtigungsverbot der europäischen Vogelschutzrichtlinie (V-RL) verstößt, nicht dadurch nachträglich „geheilt“ wird, dass das Land nach Abschluss der Planung ein Vogelschutzgebiet an die EU-Kommission meldet, das an die Straßentrasse heranreicht, diese aber nicht in das Schutzgebiet einbezieht.

Regierungspräsidentin informiert frühzeitig über mögliche Verfahrensschritte

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 23.04.2014 (Az.: 9 A 25.12) die Klage zweier Naturschutzvereine gegen den Planfeststellungsbeschluss für das letzte Teilstück der Autobahn A 49 zwischen Stadtallendorf und dem Anschluss an die A 5 abgewiesen. 

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