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Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Staatshaftung
  • Bau und Immobilien
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Einzelhandel
  • Umwelt und Wirtschaft
  • Staat und Verwaltung
  • Klima und Energie

vhw-Seminar mit Dr. Thomas Lüttgau und Dr. Christian Giesecke am 11.09.2017 in Münster

Die Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) setzen die EU-Richtlinie 214/52/EU über die Umweltverträglich­keitsprüfung (UVP) und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt um. Das Seminar erläutert Ihnen die Änderungen und deren Auswirkung auf die Praxis:

  • Gem. § 13 b BauGB (neu) kann für Außenbereichsflächen bis zu 10.000 m² in bestimmten Fällen das beschleunigte Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen durchgeführt werden.

• Störfallbetriebe mit ihren Abständen von Betriebsbereichen zu schutzwürdi­gen Nutzungen müssen in der Bauleitplanung berücksichtigt werden.

• Mit dem „Urbanen Gebiet“ gemäß § 6 a BauNVO(MU) wird die Möglichkeit geschaffen, Wohnnutzungen in gewerblich nutzungsgemischten lärmvorbelasteten Gebieten zu planen. Entscheidend wird sein, dass die TA Lärm für diese Gebiete um 3 dB(A) höhere Immissi­ onsrichtwerte vorgeben wird als für Mischgebiete, die Wohnnutzung im „Urbanen Gebiet“ also erheblich stärkeren Lärmimmissionsbelastungen ausgesetzt sein kann.

• Schließlich gibt es Regelungen zu Fremdenverkehrsgebieten (§ 22 BauGB) und zur Rechtsqualität von Ferienwohnungen (§ 13 a BauN­VO)

Ansprechpartner:

Dr. Thomas LüttgauDr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: t.luettgau[at]lenz-johlen.de

 

nick-kocklerDr. Christian Giesecke
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-17
E-Mail:  c.giesecke[at]lenz-johlen.de

 

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
Telefon: +49 221 97 30 02-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Berlin
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Telefon: +49 30 7543 758-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

Für die Wegbeschreibung klicken Sie bitte hier.

Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

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