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Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Staatshaftung
  • Gesundheit und Pflege
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Staat und Verwaltung
  • Umwelt und Wirtschaft
  • Klima und Energie
  • Bau und Immobilien
  • Vergabe öffentlicher Aufträge

vhw-Webinar mit Dr. Markus Johlen am 10.05.2023

In der täglichen Praxis sind bei der Beurteilung von Bauanträgen für Anlagen der Außenwerbung die Verkehrssicherheit und der Verunstaltungsschutz von großer Bedeutung. Es ist deshalb sowohl für die Planer von Außenwerbung als auch die Entscheider über deren Zulässigkeit unerlässlich, die rechtlichen Anforderungen gut zu kennen. Im Webinar gewinnen Sie alle Informationen zur Zulässigkeit von Werbeanlagen aus der Hand eines Fachexperten.

Schwerpunkte:

  • Bauordnungsrechtliche Bewertung von Werbeanlagen: Definitionen bauliche Anlage, bauliche Werbeanlage; Zulässigkeit von Werbeanlagen, Ablehnungsgründe
  • Werbeanlagen im Baugenehmigungsverfahren: Erforderlichkeit einer Baugenehmigung, Geltungsbereich einer bestehenden Baugenehmigung, Notwendige Bauvorlagen, Möglichkeiten einer Verhinderungsplanung
  • Bauplanungsrechtliche Anforderungen: Festsetzungen im Bebauungsplan, § 34 BauGB - Unbeplanter Innenbereich
  • Ordnungsbehördliches Einschreiten: Beseitigungsverfügung - Voraussetzungen und Rechtsfolgen; Nutzungsuntersagung, Baueinstellung; Anordnung der sofortigen Vollziehung
  • Sonstige öffentliche Anforderungen: Straßenrecht, Sondernutzungsrecht, Denkmalrecht
  • Nachbarschutz: Gebietserhaltungsanspruch, Gebot der Rücksichtnahme, Abstandsflächenrecht
  • Fallkonstellationen der Teilnehmenden

Ihr Ansprechpartner:

Markus Johlen

Dr. Markus Johlen
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-55
E-Mail: m.johlen[at]lenz-johlen.de

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
Telefon: +49 221 97 30 02-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Berlin
Uhlandstraße 85 | 10717 Berlin
Telefon: +49 30 7543 758-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

Für die Wegbeschreibung klicken Sie bitte hier.

Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

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