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Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Bau und Immobilien
  • Staat und Verwaltung
  • Gesundheit und Pflege
  • Staatshaftung
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Klima und Energie
  • Einzelhandel

vhw-Webinar mit Dr. Michael Oerder am 24.08.2022

Städtebauliche Verträge und vorhabenbezogene Bebauungspläne sind aus der Praxis der Bauleitplanung nicht mehr wegzudenken. Die Entscheidung für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann eine Vielzahl von Gründen haben. Häufig wollen die Gemeinden sicherstellen, dass eine Planung auch tatsächlich umgesetzt wird. Vielfach ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan aufgrund seiner Freistellung von den Bindungen des § 9 BauGB und der Baunutzungsverordnung die planungsrechtlich intelligentere Lösung. Vor Gericht haben vorhabenbezogene Bebauungspläne jedoch eine relativ hohe Fehleranfälligkeit. Das Rechtsinstitut bietet also Chancen und Risiken gleichermaßen. Die Regelungen in § 11 BauGB über Städtebauliche Verträge bilden den Rahmen für die insbesondere in den Ballungszentren inzwischen regelmäßig anzutreffenden Wohnbaulandmodellen. Praktisch das gesamte Spektrum Städtebaulicher Verträge wird in diesen Modellen abgebildet. Die damit zusammenhängenden Rechtsfragen stellen sich aber in gleicher Weise auch bei Vertragsgestaltungen in kleineren oder mittleren Kommunen, wenn es um die Schaffung von Bauland geht. Im Sommer 2020 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg eine für die Praxis sehr wichtige Entscheidung zur Frage der Zulässigkeit der Abwälzung von Unterhaltungskosten auf den Investor gefällt.

Das Webinar behandelt beide Themen unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung. Anhand eines konkreten (fiktiven) Sachverhaltes, der im Einzelfall variiert wird, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit seinen Besonderheiten und Facetten erläutert. Die auftretenden Probleme werden einer Lösung zugeführt. Gleiches gilt für den städtebaulichen Vertrag: Die formalen und materiellen Anforderungen werden anhand eines ebenfalls konkreten aber fiktiven Falles vom Beginn der zu sichernden Planung bis zu ihrem Abschluss dargestellt. Als Teilnehmer(in) können Sie gerne Fragestellungen aus Ihrer eigenen Praxis einbringen - komplexere Fallschilderungen bitte bis 14 Tage vor der Veranstaltung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Ihr Ansprechpartner:

michael oerder gr

Dr. Michael Oerder
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-73
E-Mail: m.oerder[at]lenz-johlen.de

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
Telefon: +49 221 97 30 02-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

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Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

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Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

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