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Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Umwelt und Wirtschaft
  • Einzelhandel
  • Klima und Energie
  • Staat und Verwaltung
  • Gesundheit und Pflege
  • Staatshaftung
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Vergabe öffentlicher Aufträge

vhw-Webinar mit Thomas Elsner am 23.08.2022

Das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht hat in den letzten Jahren viel Unruhe erfahren. Nach der erstmaligen gesetzlichen Regelung in den §§ 650p ff. BGB, die zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist, wurden durch die Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019 schwierige neue Fragen zur Honorierung der Architekten und Ingenieure aufgeworfen, die bis zuletzt kontrovers diskutiert worden sind. Verschiedene obergerichtliche Urteile und die Entscheidung des BGH vom 14.05.2020 konnten zunächst keine Klärung herbeiführen.
Nunmehr liegt die zweite Entscheidung des EuGH zum Thema "Mindestsätze" vor (Urteil vom 18.01.2022 - Rs. C-261/20). Es zeichnet sich ab, dass damit nun wichtige Grundentscheidungen für das Mindestsatzsystem der HOAI 2013 getroffen sein dürften. Darüber hinaus gilt seit dem 01.01.2021 eine neue HOAI, die honorarrechtliche Themen für die Zukunft im Sinne der EuGH-Rechtsprechung vom 04.07.2019 regelt, aber zum Umgang mit "Altverträgen" keine Vorgaben enthält. So stellen sich vielfältige Fragen

  • Wie ist mit der bisherigen HOAI 2013 umzugehen?
  • Was ergibt sich aus der neuen HOAI 2021?
  • Was ändert sich?
  • Was ist beim Neuabschluss von Architektenverträgen zu beachten?
  • Wie gehe ich mit Vergütungsregelungen in vor dem 01.01.2021 geschlossenen Verträgen um?

Mit dem Fokus auf die vielschichtige Rechtssituation beleuchtet der Referent die aktuelle Rechtslage rund um das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht ebenso, wie den Umgang mit Altverträgen. Die gesetzlichen Neuerungen im BGB und der HOAI werden vorgestellt und mit wertvollen Hinweisen zur rechtssicheren Gestaltung und Abwicklung von Architektenverträgen verbunden. Angesprochen werden insbesondere auch Haftungsfragen und Fragen der Gewährleistung, Formen der Beauftragung und urheberrechtlichen Themen, insbesondere im Umgang mit der Revitalisierung von Bestandsgebäuden. Sie haben auch Gelegenheit eigene Schwerpunkte zu setzen. Bitte senden Sie Ihre Fragen bis zwei Wochen vor der Veranstaltng unter Angabe der Webinarnummer per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ihr Ansprechpartner:

Thomas Elsner

Thomas Elsner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Telefon: 0221-973002-65
E-Mail: t.elsner[at]lenz-johlen.de

 

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
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Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

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Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

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