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Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Umwelt und Wirtschaft
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Staat und Verwaltung
  • Einzelhandel
  • Bau und Immobilien
  • Staatshaftung
  • Gesundheit und Pflege

vhw-Seminar mit Dr. Michael Oerder am 25.08.2020 in Bergisch Gladbach (Bensberg)

Rechtsprechung und Literatur haben sich mit vorhabenbezogenen Bebauungsplänen in den letzten Jahren sehr intensiv beschäftigt. Allein für das Jahr 2019 sind bisher mehr als 50 Gerichtsentscheidungen veröffentlicht worden. Dies zeugt von der nach wie vor steigenden Bedeutung dieses Planungsinstrumentes. Insbesondere für Einzelhandel und Wohnbebauung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan vielfach als praxisgerechte Lösungsmöglichkeit gesehen.

Die Regelungen in § 11 über Städtebauliche Verträge bilden den Rahmen für die insbesondere in den Ballungszentren inzwischen regelmäßig anzutreffenden Wohnbaulandmodellen. Praktisch das gesamte Spektrum Städtebaulicher Verträge wird in diesen Modellen abgebildet. Die damit zusammenhängenden Rechtsfragen stellen sich aber in gleicher Weise auch bei Vertragsgestaltungen in kleineren oder mittleren Kommunen, wenn es um die Schaffung von Bauland geht.

In dieser Veranstaltung werden beide Themen unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung hierzu behandelt. Anhand eines konkreten (fiktiven) Sachverhaltes, der im Einzelfall variiert wird, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit seinen Besonderheiten und Facetten behandelt werden. Die auftretenden Probleme werden einer Lösung zugeführt. Gleiches gilt für den städtebaulichen Vertrag: Die formalen und materiellen Anforderungen sollen anhand eines ebenfalls konkreten aber fiktiven Falles vom Beginn der zu sichernden Planung bis zu ihrem Abschluss behandelt werden.

Die Teilnehmer erhalten hierbei die Möglichkeit, Fragestellungen aus der eigenen Praxis einzubringen.

Ihr Ansprechpartner:

michael oerder gr

Dr. Michael Oerder
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-73
E-Mail: m.oerder[at]lenz-johlen.de

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
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Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

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Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

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