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Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Klima und Energie
  • Staatshaftung
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Bau und Immobilien
  • Gesundheit und Pflege
  • Einzelhandel
  • Staat und Verwaltung
  • Vergabe öffentlicher Aufträge

vhw-Seminar mit Dr. Alexander Beutling und Béla Gehrken am 27.10.2020 in Dortmund

2017 trat die Novelle des Raumordnungsgesetzes in Kraft. 2018 beschloss die Landesregierung das „Entfesselungspaket III“. In diesem Zusammenhang wurde ein Verfahren zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (LPlG NRW) eingeleitet. Ziel ist unter anderem eine Beschleunigung von Regionalplan- und Zielabweichungsverfahren. In Kraft getreten sind die Änderungen bislang nicht. Der 2017 in Kraft getretene Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) wurde 2019 geändert. Von den regionalen Planungsträgern werden die Regionalpläne erarbeitet und aufgestellt. Hierbei ist das im Mai 2020 in Kraft getretene Planungssicherstellungsgesetz zu berücksichtigen.

Die Ziele der Raumordnung sind auf der nachfolgende Ebene der kommunalen Bauleitplanung zu beachten sowie Grundsätze und sonstige Erfordernisse in Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen. Die Praxis und die jüngste Rechtsprechung zeigen, dass teilweise erhebliche Unsicherheit bei der Umsetzung der Vorgaben der Landes- und Regionalplanung besteht.

Das Seminar schafft Grundlagen für den Umgang mit den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung in der Bauleitplanung und widmet sich den Einflussnahmemöglichkeiten der Kommunen auf die Regionalplanung. Es erläutert die Grundbegriffe des Raumordnungsrechts, das Erarbeitungsverfahren der Regionalpläne einschließlich der kommunalen Beteiligungsmöglichkeiten sowie die Rechte und die Befugnisse (aber auch Grenzen) der Landesplanungsbehörde und der Regionalplanungsbehörden (landesplanerische Anfrage, Planungsgebot, Untersagung). Es behandelt die Voraussetzungen eines Zielabweichungsverfahrens oder einer (vereinfachten) Änderung des Regionalplans und diskutiert aktuelle Themen und Rechtsprechung aus den Bereichen Einzelhandel, Windenergie und Abgrabung.
 
Gerne können Sie Fragestellungen zur Erörterung im Seminar bis 13.10.2020
bei der vhw-Geschäftsstelle NRW (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) einreichen.

 

Ihre Referenten und Ansprechpartner: 

alexander beutling gr

Dr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

Bela Gehrken

Béla Gehrken
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-13
E-Mail: b.gehrken[at]lenz-johlen.de

 

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
Telefon: +49 221 97 30 02-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Berlin
Uhlandstraße 85 | 10717 Berlin
Telefon: +49 30 7543 758-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

Für die Wegbeschreibung klicken Sie bitte hier.

Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

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