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Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Bau und Immobilien
  • Klima und Energie
  • Einzelhandel
  • Gesundheit und Pflege
  • Staat und Verwaltung
  • Umwelt und Wirtschaft
  • Verkehr und Infrastruktur

vhw-Seminar mit Dr. Michael Oerder und Dr. Thomas Lüttgau am 24.09.2020 in Dortmund

Die Coronakrise hat zu einer weiteren Schwächung des stationären Einzelhandels insbesondere mitzentrenrelevanten Sortimenten geführt. Der großflächige Lebensmitteleinzelhandel wurde hingegen gestärkt. Auch der Online-Einzelhandel hat in seiner Bedeutung zugenommen und sich dabei auch auf Lebensmittel ausgedehnt. Große Warenhausbetreiber kündigen die Aufgabe zahlreicher Standorte in überwiegend städtebaulich besonders bedeutsamen Lagen an.

Parallel hierzu werden Betreiber von Einkaufszentren in dezentraler Lage diese weiter entwickeln. Dies wirft die Frage nach Folgenutzungen sowie nach weiteren Maßnahmen zur Erhaltung und Stärkung der Funktion der Innenstädte auf. Hierbei treten Gemeinden zunehmend in einen Wettbewerb zueinander. Der Gesetzgeber stellt für die Bewältigung dieser Probleme nur die altbekannten Instrumentarien zur Verfügung. Der seit langem angekündigte Einzelhandelserlass liegt weiterhin nicht vor. Durchgesickert sind bereits einige wahrscheinliche Inhalte.

Die Rechtsprechung hat in den letzten 12 Monaten bedeutsame Entscheidungen zu den Festsetzungsmöglichkeiten für Einzelhandel in Sondergebieten, zur Zulässigkeit von großflächigen Lebensmitteleinzelhandel außerhalb zentraler Versorgungsbereiche und den Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Anforderungen des § 13a BauGB für die Planung von großflächigen Einzelhandel im Nachbarprozess erlassen.

Das Seminar behandelt die Planung und Zulassung von Einzelhandelsnutzungen anhand von Fallbeispielen. Aus den aktuellen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichtes Münster werden Empfehlungen für die rechtssichere Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und für die Steuerung von Einzelhandel erarbeitet. Sie werden in die Entwicklung von Lösungen einbezogen und können Fallschilderungen bis zum 10. September 2020 an einreichen.
 

IHRE REFERENTEN
Dr. Michael Oerder und Dr. Thomas Lüttgau sind Fachanwälte für Verwaltungsrecht und Partner der auf Verwaltungsrecht spezialisierten bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Lenz und Johlen, Köln. Sie befassen sich mit öffentlichem Bau-, Umwelt- und Planungsrecht und insbesondere mit Fragen der Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen.

AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Bau- und Planungsämter der Städte, Gemeinden und Landkreise, Planungsbüros, Architektur- und Ingenieurbüros, Rechtsanwaltskanzleien, von (Einzelhandels-)Unternehmen sowie von Verbänden und Kammern.

Ihre Ansprechpartner:

michael oerder gr

Dr. Michael Oerder
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-73
E-Mail: m.oerder[at]lenz-johlen.de

 

Dr. Thomas Lüttgau

Dr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: t.luettgau[at]lenz-johlen.de

 

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
Telefon: +49 221 97 30 02-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Berlin
Uhlandstraße 85 | 10717 Berlin
Telefon: +49 30 7543 758-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

Für die Wegbeschreibung klicken Sie bitte hier.

Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

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