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Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Bau und Immobilien
  • Umwelt und Wirtschaft
  • Staatshaftung
  • Klima und Energie
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Einzelhandel
  • Gesundheit und Pflege

vhw-Seminar mit Dr. Markus Johlen am 18.12.2018 in Bergisch Gladbach (Zusatztermin wegen großer Nachfrage)

Das Abstandsflächenrecht in NRW wurde geändert und wird am 1.1.2019 in Kraft treten. Die Regelungen des § 6 BauO wurden der Musterbauordnung angepasst und enthalten wesentliche Änderungen, insbesondere entfallen zukünftig die leidigen Themen „16 m“ Schmalseite und Abstände von Dachaufbauten in der geschlossenen Bauweise.

Die Referenten werden auf die Änderungen der neuen Landesbauordnung eingehen. Fragen des Abstandsflächenrechts sind nach wie vor von erheblich praktischer Bedeutung. Werden Abstandsflächen bei einem Bauvorhaben nicht eingehalten, hat der betroffene Nachbar regelmäßig ein Abwehrrecht, da es sich hierbei zugleich um eine nachbarschützende Vorschrift handelt. Wird die Baugenehmigung aufgrund dessen aufgehoben oder der Bau stillgelegt, kommen Schadensersatzansprüche des Bauherrn gegen den Architekten, den Vermesser oder auch die Bauaufsichtsbehörde in Betracht, wenn er im Vertrauen auf den Bestand der Baugenehmigung Investitionen getätigt hat. Bei der Beurteilung der Abstandsflächen ist daher bei allen am Bau Beteiligten und der
Behörde besondere Sorgfalt geboten. Das Abstandsflächenrecht gehört zudem zu den für den Anwender kompliziertesten Vorschriften des öffentlichen Baurechts. Auch die Rechtsprechung, die bei der Rechtsanwendung zu berücksichtigen ist, ist ständig im Wandel.

Das Seminar vermittelt Ihnen die Systematik des Abstandsflächenrechts einschließlich der unerlässlichen planungsrechtlichen Bezüge und veranschaulicht die gesetzlichen Regelungen durch zahlreiche praktische Anwendungsfälle. 

Ihre Referenten sind:
Prof. Dipl.-Ing. Lothar Buntenbroich, Leitender Stadtbaudirektor der Stadt Köln a.D., Lehrbeauftragter für öffentliches Baurecht an der RWTH Aachen, und

Dr. Markus Johlen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. 

Ansprechpartner:

Markus JohlenDr. Markus Johlen
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-55
E-Mail: m.johlen[at]lenz-johlen.de

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
Telefon: +49 221 97 30 02-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Berlin
Uhlandstraße 85 | 10717 Berlin
Telefon: +49 30 7543 758-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

Für die Wegbeschreibung klicken Sie bitte hier.

Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

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