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Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Umwelt und Wirtschaft
  • Bau und Immobilien
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Gesundheit und Pflege
  • Staatshaftung
  • Einzelhandel
  • Staat und Verwaltung

vhw-Seminar mit Dr. Michael Oerder am 11.03.2019 in Köln

Auch im Jahr 2018 hat sich die Rechtsprechung zu städtebaulichen Verträgen weiterentwickelt. Nach wie vor weisen vorhabenbezogene Bebauungspläne eine hohe Fehleranfälligkeit auf. Der Schwerpunkt weiterer gerichtlicher Entscheidungen lag zum einen auf der Rückabwicklung städtebaulicher Verträge, einschließlich der Frage der Verjährung, und zum anderen wiederum bei der Beurteilung der Angemessenheit der verschiedenen Vertragsformen und -inhalte.

In der Praxis spielen nach wie vor die Zulässigkeit festsetzungsergänzender städtebaulicher Verträge sowie die Aufteilung von Folgemaßnahmen (z.B. Kindertagesstätten und Schulen) auf mehrere Baugebiete eine wichtige Rolle. Die Städte Köln und Düsseldorf haben Wohnbaulandmodelle mit vertraglichen Bindungen des Vorhabenträgers entwickelt. Der BFH hat sich schließlich mit der Berücksichtigungsfähigkeit von Folgekostenvereinbarungen bei der Grunderwerbssteuer befasst.

In der Seminarveranstaltung werden die wichtigsten aktuellen Fragen zu städtebaulichen Verträgen behandelt. Ein Schwerpunkt soll auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB und den hier abzuschließenden Durchführungsvertrag gelegt werden. Behandelt werden auch die Auswirkungen der Übernahme der Regelungen über den Erschließungsvertrag in § 11 BauGB.

Hinweis: weiterer Seminartermin am 09.05.2019 in Münster

 Ihr Ansprechpartner

michael-oerder kl

Dr. Michael Oerder
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-73
E-Mail: m.oerder[at]lenz-johlen.de

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
Telefon: +49 221 97 30 02-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Berlin
Uhlandstraße 85 | 10717 Berlin
Telefon: +49 30 7543 758-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

Für die Wegbeschreibung klicken Sie bitte hier.

Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

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