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Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Einzelhandel
  • Klima und Energie
  • Staat und Verwaltung
  • Umwelt und Wirtschaft
  • Bau und Immobilien
  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Staatshaftung
  • Verkehr und Infrastruktur

Am 31.12.2015 ist das geänderte Bundesbedarfsplangesetz in Kraft getreten, womit auch die Liste der Leitungsvorhaben aktualisiert worden ist. Im Hochspannungsbereich (220 und 380 Kilovolt) sind aktuell 43 Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz sowie 22 aus dem Energieleitungsausbaugesetz vorgesehen. Von bundesweit 43 Vorhaben sind 17 als länderübergreifend oder grenzüberschreitend gekennzeichnet und bei 16 dieser Vorhaben führt die Bundesnetzagentur die Bundesfachplanung und im Anschluss die Planfeststellungsverfahren durch. Ferner sind 8 der 43 Vorhaben als Pilotprojekte für verlustarme Übertragung über große Entfernungen sowie fünf HGÜ-Vorhaben und fünf HDÜ-Vorhaben für die Umsetzung mit Erdkabeln gekennzeichnet. Ein Vorhaben ist als Pilotprojekt für Hochtemperaturleiterseile vorgesehen.

Das Energieleitungsausbaugesetz listete ursprünglich 24 Ausbauprojekte auf und stufte sie als notwendig für die künftige Energieversorgung ein. Nach einer Prüfung im Rahmen der Erstellung des Netzentwicklungsplans 2022 wurden zwei Vorhaben aus der aktuellen Fassung gestrichen. Die so genannten EnLAG-Vorhaben werden in der Zuständigkeit der Länder geplant; die Bundesnetzagentur dokumentiert vierteljährlich den aktuellen Stand aller Vorhaben.

Des Weiteren wurden im aktuellen Bundesbedarfsplangesetz die gesetzlichen Regelungen für den Einsatz von Erdkabeln erweitert. Aus technischer Sicht ist zwischen Gleichstrom (HGÜ) und Wechselstrom (HDÜ) zu unterscheiden. Im Wechselstrombereich soll es nach dem Willen des Gesetzgebers beim Pilotcharakter der Erdverkabelung bleiben. Die speziell gekennzeichneten HGÜ-Leitungen sind nun vorrangig als Erdkabel statt wie bisher als Freileitung zu bauen. Für entsprechend gekennzeichnete Wechselstrom-Vorhaben werden die Möglichkeiten der Erdverkabelung erweitert, wobei hier für einzelne Pilotvorhaben die abschnittsweise Realisierung als Erdkabel möglich ist.

 

Ansprechpartner:

Dr. Alexander BeutlingDr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
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Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

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Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

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