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Tempo der Wärmewende wird künftig auch durch kommunale Planung bestimmt

Der Deutsche Bundestag hat heute (08.09.2023) die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Damit wird eine Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei möglichst jedem Einbau einer neuen Heizung in neuen oder in bestehenden Gebäuden eingeführt.

Gleichzeitig hat der Bundestag Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verabschiedet. Durch das Förderprogramm werden direkte Zuschüsse zu den Investitionskosten beim Heizungstausch gewährt.

Die 65-Prozent-Regel des GEG gilt nicht sofort, sondern ist an bestimmte Fristen geknüpft. Diese sollen sich künftig vor allem nach den Wärmeplänen der Kommunen richten. Die Bundesregierung hat dafür den Entwurf eines Wärmeplanungsgesetzes auf den Weg gebracht. Bis zum Jahr 2026 bzw. 2028 soll nach diesen übereinstimmenden Regelungen durch Länder und Kommunen entschieden werden, für welche Gebiete welche Wärmeversorgungsarten künftig zur Verfügung stehen. Erst nach Ablauf dieser Fristen und in Abhängigkeit von den Entscheidungen vor Ort, sind Eigentümer von bestehenden Immobilien künftig zum Einbau einer neuen Heizungsanlage verpflichtet. Im Neubau gilt regelmäßig die 65-Prozent-Regel ohne Übergangsfristen bereits nach Inkrafttreten des Gesetzes.

Mit den Änderungen beim Förderprogramm BEG wird eine Grundförderung für Investitionen in die Wärmeversorgung von Gebäuden eingeführt. Zusätzlich gibt es künftig einen einkommensabhängigen Bonus für selbstnutzende Eigentümer. Für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen wird ein „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ eingeführt.

Das GEG soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das angepasste Förderprogramm BEG soll passend dazu beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden können.

Weitere Informationen:

Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie: https://dserver.bundestag.de/btd/20/076/2007619.pdf

Bericht des Haushaltsausschusses zum Förderprogramm BEG: https://dserver.bundestag.de/btd/20/076/2007620.pdf

Ihre Ansprechpartner:

Bela Gehrken

Béla Gehrken
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Dr. Benedikt Plesker
Rechtsanwalt
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