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Belastende Nebenbestimmungen in einer Baugenehmigung können auch dann erfolgreich angefochten werden, wenn die Baugenehmigung für sich genommen rechtswidrig ist.

Lesen Sie den Beitrag von Dr. Sebastian Wies zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. März 2022, Az. 4 C 4/20, in der Ausgabe vom 12.01.2023.

Ihr Ansprechpartner:

sebastian wies

Dr. Sebastian Wies, LL.B.
Rechtsanwalt

Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: s.wies[at]lenz-johlen.de

 

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