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Der Regionalrat Köln hat in seiner 5. Sitzung am 10. Dezember 2021 auf Grundlage der von der Regionalplanungsbehörde vorgelegten Planunterlagen beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Der Regionalplan gilt für den gesamten Regierungsbezirk Köln.

Mit dem Aufstellungsbeschluss hat der Regionalrat die Regionalplanungsbehörde beauftragt, die öffentliche Auslegung zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln einzuleiten.

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben innerhalb der Auslegungsfrist vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022 die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplans:

  • Elektronisch über das Beteiligungsportal Beteiligung.NRW
  • Elektronisch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, Zeughausstraße 2-10, 50667
    Köln

Zur Beteilgung der Nachbarstaaten (Belgien, Niederlande) wurde eine Übersetzung der Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung erstellt.

Die eingehenden Stellungnahmen werden von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet. Die Regionalplanungsbehörde bereitet Ausgleichsvorschläge vor, wie mit den Stellungnahmen planerisch umgegangen werden kann. Die Stellungnahmen der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden mit diesen erörtert. Wenn Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen des Planentwurfs führen, erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung.

Die Regionalplanungsbehörde legt dem Regionalrat eine Zusammenstellung aller vorgebrachten Stellungnahmen sowie der Ausgleichsvorschläge und der Erörterungsergebnisse vor. Abschließend entscheidet der Regionalrat über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen des Feststellungsbeschlusses.“

Ihr Ansprechpartner:

alexander beutling gr

Dr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

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