• Berlin, Berlin ...

    Neuer Standort in Berlin

  • Die Kanzlei

    Die Kanzlei

    Beratung, Prozessvertretung und Mediation.

  • Stadtentwicklung von morgen

    Stadtentwicklung von morgen.

  • Klima und Energie

    Klima und Energie

  • Morgenlage
  • Prof. Dr. Heribert Johlen

Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Staat und Verwaltung
  • Staatshaftung
  • Einzelhandel
  • Bau und Immobilien
  • Klima und Energie
  • Gesundheit und Pflege

Der Einzelhandelsmarkt und seine rechtlichen Rahmenbedingungen befinden sich in einer stetigen Fortentwicklung. Aus diesem Grund stand unsere Inhouse-Seminar am 28.02.2013 unter dem Motto „Update Einzelhandel“.

„Neue“ Vertriebsformen wie beispielsweise der „Drive-In-Markt“, „Abholstationen“ oder der Internethandel nehmen zu. Zum 31.12.2011 ist das Landesentwicklungsprogramm NRW und damit auch die landesplanerische Steuerung des großflächigen Einzelhandels außer Kraft getreten. Derzeit liegt ein Entwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für einen neuen Teilplan zum Landesentwicklungsplan vor, der Regelungen zum großflächigen Einzelhandel enthält. Auch die Rechtsprechung zu Einzelhandelsvorhaben entwickelt sich ständig weiter.

Im Rahmen unseres Inhouse-Seminars informierten unsere Fachanwälte über die aktuellsten rechtliche Entwicklungen und neue praxisrelevante Fragestellungen zum Einzelhandel. Mit den teilnehmenden Investoren, Projektentwicklern, Architekten, Expansionsleitern großer Einzelhandelsunternehmen und Vertretern der Kommunen konnten in anschließenden Diskussionen Erfahrungen ausgetauscht werden.

Zu Beginn des Seminars informierte Dr. Rainer Voß über die derzeitigen einzelhandelsbezogenen Entwicklungen in der nordrhein-westfälischen Landesplanung. Anhand aktueller Beispiele berichtete er von den bisherigen praktischen Erfahrungen mit dem vorliegenden LEP-Entwurf NRW – Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel.

Die Entwicklungen der Einzelhandelssteuerung durch die Bauleitplanung betrachtete Dr. Thomas Lüttgau. Hierbei gab er wichtige Hinweise bezüglich der Festsetzung von Sondergebieten und ging auf die aktuelle Rechtsprechung zur Lärmemissionskontingentierung in Sondergebieten und die problematische Nachbarschaft von Einzelhandelsbetrieben und Störfallbetrieben nach der Richtlinie 96/82/EG (sog. Seveso-II-Richtlinie) ein. In dem folgenden Vortrag griff Dr. Markus Johlen speziell noch einmal das Thema der Interkommunalen Abstimmung in der Bauleitplanung und möglicher Nachbarklagen auf. Hierbei ging er insbesondere auf die Konstellationen ein, in denen nach der Rechtsprechung die Regelung des § 2 Abs. 2 BauGB ihre Rechtswirkung auch außerhalb der Bauleitplanung entfaltet, wenn die Gemeinde dem Bauinteressenten unter Missachtung des Abstimmungsgebots einen Zulassungsanspruch verschafft hat und eine Nachbargemeinde gegen eine Einzelgenehmigung vorgeht.

Dr. Christian Giesecke betrachtete die besonderen Formen des Einzelhandels. Hierbei stellte er neue Vertriebsformate wie den „Drive-In-Markt“, „Abholstationen“ dar und erläuterte die Schwierigkeiten, diese Formate mit den vorhandenen Instrumentarien der Einzelhandelssteuerung zu erfassen.

Zum Thema der Bestandssicherung für großflächigen Einzelhandel außerhalb zentraler Versorgungsbereiche erörterte unser Kollege Dr. Michael Oerder Probleme, die sich für die Eigentümer bestehender Einzelhandelsimmobilien ergeben können. Nicht immer existieren auch für alle baulichen Anlagen und Nutzungen Baugenehmigungen. In diesen Fällen ist eine nachträgliche Legalisierung erforderlich. Möglicherweise muss auch ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert werden. Rechtsanwalt Dr. Oerder zeigte auch das Problem des Verstoßes bestehender Einzelhandelsimmobilien gegen aktuelles Landesplanungsrecht auf.

Abschließend rundete Thomas Elsner die Veranstaltung mit seinem Vortrag zu dem zivilrechtlichen „Windhundrennen“ zweier Grundstückseigentümer bei Vorliegen einer Vereinigungsbaulast ab. Rechtsanwalt Thomas Elsner stellte Lösungsmöglichkeiten für den zivilrechtlichen Konflikt dar, der entsteht, wenn ein Grundstücksnachbar aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinigungsbaulast beispielsweise seinen Stellplatznachweis für ein Erweiterungsvorhaben über die „Platzreserven“ auf dem bauordnungsrechtlich vereinigten Nachbargrundstück erbringt und damit in das Eigentum des dortigen Grundstücksnachbarn eingreift.

Insgesamt ist durch die Veranstaltung ein interessanter Erfahrungsaustausch unserer Einzelhandelsexperten mit den Teilnehmern gelungen. Die Fachvorträge unserer Referenten finden Sie [hier].

Béla Gehrken

Rechtsanwalt

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
Telefon: +49 221 97 30 02-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Berlin
Uhlandstraße 85 | 10717 Berlin
Telefon: +49 30 7543 758-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

Für die Wegbeschreibung klicken Sie bitte hier.

Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.