Gutachten zur Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens

Gutachten zur Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens

Die Gemeinde Niederkrüchten hat vor ihrer Entscheidung über ein Bürgerbegehren zur Sanierung des örtlichen Freibades die Kanzlei Lenz und Johlen mit der Erstellung eines Gutachtens zur Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beauftragt.

 

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren der Initiative START Freibadsanierung „Am Kamp“ nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen i.S.d. § 26 Abs. 2 GO NRW unzulässig ist und daher der Rat in seiner Beschlussfassung entsprechend gebunden ist.

 

Die Verwaltung ist dem Wunsch der Bürgerinitiative nachgekommen und hat das Gutachten als Anlage der entsprechenden Vorlage öffentlich ins Ratsinformationssystem ein. Das Gutachten finden Sie hier.

Pressemitteilung der Gemeinde Niederkrüchten vom 07.02.2022

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