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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Der Aufsichtsrat der Kölner Sportstätten-GmbH hat sich am 17.07.2019 mit der zweiten Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Rheinenergie-Stadions beschäftigt. Diese hatte das Architektenbüro Gerkan, Marg & Partner (gmp) erstellt. Die Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB hat eine mögliche Erweiterung des Stadions planungsrechtlich geprüft. Die planungsrechtliche Sondierung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die bei Zulassung des Vorhabens zu berücksichtigenden planungsrechtlichen, naturschutzrechtlichen und denkmalrechtlichen Belange gewichtig aber lösbar sind. 

Den vom Landeskabinett beschlossenen Änderungen hat am 12.07.2019 der nordrhein-westfälische Landtag zugestimmt. Zuvor hatte der LEP NRW ein breites Beteiligungsverfahren durchlaufen und war Teil einer Sachverständigen-Anhörung im Parlament.

Mit Runderlass vom 14. Juni 2019 hat das nordrhein-westfälische Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG NRW) die Neufassung der „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW“ (VV TB NRW – Ausgabe Juni 2019) veröffentlicht. Die Neufassung bringt insbesondere wesentliche Änderungen hinsichtlich des Kapitels zur Barrierefreiheit baulicher Anlagen (S. 65 ff. der VV TB NRW) mit sich.
Inkraftgetreten ist die im Ministerialblatt für NRW (Ausgabe Nr. 13 vom 11.7.2019) veröffentlichte Neufassung am 12. Juli 2019.

Am kommenden Freitag, 12. Juli 2019, findet ab 9.45 Uhr im Oberverwaltungsgericht eine gemeinsame Veranstaltung des Gerichts mit der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein - Landesgruppe NRW statt, an der auch Peter Biesenbach, Minister der Justiz des Landes-Nordrhein-Westfalen, teilnehmen wird.

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