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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

 „Der Staat ist zuallererst ein freiheitlicher Rechtsstaat, der die Rechte und Würde seiner Bürger gewährt und sichert.“

Unter dem Motto „Verwaltung, Verwaltungsgerichtsbarkeit und Anwaltschaft im Rechtsstaat“ fand die diesjährige Frühjahrstagung statt, zu der die Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht des Deutschen Anwaltsverein – Landesgruppe NRW und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am 12.07.2019 eingeladen hatten.

In seinem ersten Hauptsacheverfahren zum neuen Ladenöffnungsgesetz NRW hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW Grundsätzliches zu der durch das „Entfesselungspaket I“ in Nordrhein-Westfalen eingeführten Neuregelung über verkaufsoffene Sonntage ausgeführt und die Voraussetzungen, unter denen die Sonn- und Feiertagsöffnung zulässig ist, für einen wichtigen praktischen Anwendungsbereich näher präzisiert:

Der Aufsichtsrat der Kölner Sportstätten-GmbH hat sich am 17.07.2019 mit der zweiten Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Rheinenergie-Stadions beschäftigt. Diese hatte das Architektenbüro Gerkan, Marg & Partner (gmp) erstellt. Die Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB hat eine mögliche Erweiterung des Stadions planungsrechtlich geprüft. Die planungsrechtliche Sondierung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die bei Zulassung des Vorhabens zu berücksichtigenden planungsrechtlichen, naturschutzrechtlichen und denkmalrechtlichen Belange gewichtig aber lösbar sind. 

Den vom Landeskabinett beschlossenen Änderungen hat am 12.07.2019 der nordrhein-westfälische Landtag zugestimmt. Zuvor hatte der LEP NRW ein breites Beteiligungsverfahren durchlaufen und war Teil einer Sachverständigen-Anhörung im Parlament.

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