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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Der Dienstherr muss für einen Beamten, der seit der letzten Regelbeurteilung während eines erheblichen Zeitraums andere Aufgaben wahrgenommen hat, anlässlich eines Auswahlverfahrens um Beförderungsstellen nur dann eine Anlassbeurteilung erstellen, wenn der betreffende Dienstposten ausschließlich einem höherwertigen Statusamt zugeordnet ist. Selbst wenn ein solcher Fall vorliegt, begründet dies nicht die Notwendigkeit, für sämtliche Mitbewerber des Beamten ebenfalls eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 09.05.2019 entschieden (Az. 2 C 1.18).

Zum 10.04.2019 ist das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfungen im Land Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Kern des Gesetzes ist die Anpassung der landesrechtlichen Bestimmungen über Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) an die sog. UVP-Änderungsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014).

Das Verwaltungsgericht Halle hatte über die Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber einer städtischen Beamtin zu entscheiden. Diese machte Ansprüche auf Schmerzensgeld wegen einer Persönlichkeitsverletzung und Schadensersatzansprüche geltend.

Gute Architektur als Schlüssel zum Erfolg

Das überregionale Magazin CUBE Real Estate behandelt in seiner Ausgabe 1/2019 das ebenso spannende wie aktuelle Thema Quartiersentwicklung. Lesen Sie hierzu auch das Interview mit Dr. Thomas Lüttgau, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, und erfahren Sie, warum komplexere und schnellere Prozesse eine enge Beratereinbindung erfordern.

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