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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen ist für sich genommen kein vernünftiger Grund i.S.v. § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes (TierschG) für das Töten der männlichen Küken aus diesen Zuchtlinien. Da voraussichtlich in Kürze Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung stehen werden, beruht eine Fortsetzung der bisherigen Praxis bis dahin aber noch auf einem vernünftigen Grund. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 13.06.2019 entschieden (Az.: 3 C 28.16).

In der aktuellen Ausgabe der Nordrhein-westfälischen Verwaltungsblätter - NWVBl. (Heft 6, S. 221-233) ist eine Abhandlung von Dr. Daniel Wörheide zum Thema

Öffentlichkeitsbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren bei der Zulassung von Vorhaben im Umfeld von Störfallbetrieben 

erschienen.

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen stellt die sog. Offenlagebekanntmachung von den gesetzgeberischen Vorgaben her einen an sich eher „schlichten“ Verfahrensschritt dar. Die einschlägige Bestimmung des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB verlangt, dass die planende Kommune die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs nebst Begründung sowie Angaben darüber, „welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind“, eine Woche vorher bekanntzumachen hat. Aus diesem Erfordernis leitete die Rechtsprechung insbesondere seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.07.2013 – 4 CN 3.12 - ) qualifizierte Anforderungen an die „Präsentation“ der Umweltthemen innerhalb einer solchen Offenlagebekanntmachung ab. Die Planungspraxis stellte sich rasch um, so dass heute üblicherweise in einer Offenlagebekanntmachung die Umweltthemen nach Themenblöcken zusammengefasst und schlagwortartig charakterisiert werden.

Senkrechtstarter Willkommen - unter diesem Motto haben wir auf dem Fakultätskarrieretag in Bonn am 21.05.2019 viele Bewerber kennengelernt und interessante Gespräche geführt.

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