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Für die anwaltliche Tätigkeit im öffentlichen Baurecht haben sich im Jahre 2007 gleich mehrere praxisrelevante Gesetzesänderungen ergeben. Mit dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte ist das BauGB durch die Einführung eines beschleunigten Verfahrens für so genannte Bebauungspläne der Innenentwicklung ergänzt worden.
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 11.10.2007 eine wegweisende Entscheidung zu dem am 20.7.2004 in Kraft getretenen Abs. 3 des § 34 BauGB getroffen, dessen Ziel es ist zu verhindern, dass von Einzelhandelsvorhaben, die im unbeplanten Innenbereich zugelassen werden, schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche innerhalb und außerhalb der Gemeinde zu erwarten sind.

Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 13.06.2007 Durchführungsverträge nach § 12 BauGB und Grundstückskaufverträge, die mit einem Durchführungsvertrag in engem zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang stehen, als vergaberechtlich relevant qualifiziert.

Die abfallrechtliche Überwachung erfasst die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Der größte Teil der anfallenden Abfälle wird nicht dort entsorgt, wo die Abfälle anfallen, sondern muss zum Teil über große Entfernung in geeignete Abfallentsorgungsanlagen verbracht werden.

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