Der Phase der nahezu unbegrenzten Expansion der Handelsimmobilien folgt eine Phase der Reorganisation und Umstrukturierung des Immobilienbestandes. Weniger das Wachstum des Bestandes als vielmehr seine Nachhaltigkeit hat für den Erfolg der Immobilienwirtschaft und der Handelsunternehmen entscheidende Bedeutung.
Hierfür gibt es aus rechtlicher Sicht eine Reihe von Gründen:
- Die Landesplanung steuert die Standortwahl
- Die städtebaulichen Vorschriften begrenzen die Fläche
- Die Einzelhandelskonzepte der Städte greifen in den Wettbewerb ein
- Die Bebauungspläne begrenzen die Entwicklung und greifen in den Bestand ein
Hierbei unterstützen wir Sie in der rechtlichen Beratung mit unserem Team durch
- Analyse und Bewertung der städtebaulichen Situation
- Grundstückssicherung im Vergabeverfahren oder durch Vertrag
- Steuerung und Durchführung der Verfahren zur Baurechtschaffung (Raumordnungsverfahren, Bauleitplanung, städtebauliche Verträge, Erschließung)
- Prozessorientierte Betreuung des Vorhabens bis zur Fertigstellung im Baurecht sowie im Kauf-, Miet-, Architekten- und Werkvertragsrecht
Sprechen Sie uns an: Stand 241 in Halle B 2
Thomas Elsner, Christian Giesecke, Markus Johlen, Eberhard Keunecke, Thomas Lüttgau, Philipp Schwarte, Michael Oerder, Rainer Voß
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