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Regierungspräsidium Darmstadt muss 5 Windkraftanlagen genehmigen Durch Urteil vom 5.09.2008 (Az.: 8 E 1331/06) hat das Verwaltungsgericht Giessen das Regierungspräsidium Darmstadt zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung von insgesamt 5 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 138,5 m verpflichtet. Bereits im Jahr 2004 hatte die Windkraftanlagenfirma dies beantragt. Die Stadt Friedberg reagierte mit einem Bebauungsplanaufstellungsbeschluss und einer Veränderungssperre, die sie in der Folgezeit 2 Mal verlängerte. Das Regierungspräsidium lehnte die Erteilung der Genehmigung unter Hinweis auf die Veränderungssperre ab. Hiergegen erhob die Anlagenfirma Klage.
Die Klägerin berief sich im Prozess auf die Unwirksamkeit der Veränderungssperre, weil sie eine unzulässige Verhinderungsplanung bezwecke. Der Bebauungsplan diene nur dazu, dass Vorhaben der Klägerin zu verhindern und nicht der Sicherung einer gemeindlichen Planung. Damit sei auch die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens rechtswidrig.
Das Gericht folgte dieser Argumentation der Klägerin. Die Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Hiergegen können die Stadt Friedberg und die Bezirksregierung Beschwerde einlegen.
Dr. Michael Oerder

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