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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Auch im Jahr 2015 hat azur wieder die bei jungen Juristen beliebtesten Arbeitgeber ermittelt. Unter den 100 Top-Arbeitgebern erreichte die Kanzlei Lenz und Johlen einen erfreulichen 25. Rang.

Beitrag von Dr. Christian Giesecke in der Immobilien Zeitung vom 19.02.2015

Dies hat der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster mit zwei am 23,02.2015 bekannt gegebenen Beschlüssen entschieden. Zwei Nachbarn hatten sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die der Betreiberin am Mindener Hafen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Bezirksregierung Detmold gewandt, mit der im wesentlichen der Umschlag und die Lagerung verschiedener Güter (u. a. Splitt, Glas und Stahl) gestattet wurde. Das Ver­waltungsgericht Minden hatte den Anträgen der Nachbarn auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen stattgegeben. Die hiergegen eingelegten Beschwerden der zum Verfahren beigeladenen Betreiberin hatten - nach Änderung des eingesetzten Geräts - in weitem Umfang Erfolg.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 19.02.2015 (7 C 10.12) die Planfeststellung für den Ausbau des Hafens Köln-Godorf aufgehoben und damit die vorinstanzlichen Urteile des VG Köln vom 11.08.2009 (14 K 4720/06) und des OVG Münster vom 15.03.2011 (20 A 2147/09) bestätigt. Die Klage der in allen drei Instanzen von Lenz und Johlen vertretenen Anwohner war damit erfolgreich.

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