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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte sich in einem Urteil vom 20.10.2016 mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen an der Erhaltung und Nutzung von Kirchenneubauten aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg unter dem Gesichtspunkt „Bedeutsamkeit für die Kirchenbaugeschichte als Teil der Geschichte des Menschen“ ein Denkmalwert besteht.

Die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags aus Anlass einer Veranstaltung ist nur zulässig, wenn diese im Vordergrund steht und nach Prognose mehr Besucher anzieht als die geöffneten Einzelhandelsbetriebe.

Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Urteilen vom 16. März 2017 (Az. 7 LC 80/15 und 7 LC 81/15) die Berufungen der Kläger gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 1. Oktober 2015 (Az. 2 A 26/14 und 2 A 27/14) zurückgewiesen, mit denen dieses ihre auf Aufhebung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung gerichteten Klagen abgewiesen hatte.

Lenz und Johlen mit neuem Zuhause: Kölner Traditionskanzlei bezieht neues Gebäude am Rheinufer – Feierliche Eröffnung

Größer, heller und moderner – so präsentiert sich der neue Sitz der Kanzlei Lenz und Johlen am Kölner Rheinufer. Bereits zu Beginn des Jahres waren wir, die Rechtsanwälte und weiteren Mitarbeiter der Kölner Traditionskanzlei aus der Kaygasse in der Innenstadt, in die neuen Büros im Stadtteil Bayenthal umgezogen. Jetzt wurde am Gustav-Heinemann-Ufer Eröffnung gefeiert.

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