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Ist ein Bebauungsplan wegen eines Verstoßes gegen ein Ziel der Raumordnung von Anfang an unwirksam, wird er nicht nachträglich durch Änderung des Regionalplans nach Satzungsbeschluss bzw. Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung wirksam.

Lesen Sie zum Urteil des OVG Münster, Urteil vom 17.02.2016, Az. 10 D 42/09.NE, den Rechtsprechungsbeitrag von Béla Gehrken in der Immobilien Zeitung Nr. 49 vom 08.12.2016.

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Bela GehrkenBéla Gehrken
Rechtsanwalt

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Die Regelungen des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011 („13. AtG-Novelle“) erweisen sich weitgehend als eine zumutbare und auch die Anforderungen des Vertrauensschutzes und des Gleichbehandlungsgebots wahrende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit am 06.12.2016 verkündetem Urteil entschieden.

Die Mehrarbeit eines Beamten in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch Freizeit auszugleichen. Hingegen besteht kein Anspruch auf Freizeitausgleich für eine reine Rufbereitschaft oder bloße Anwesenheitszeiten ohne dienstliche Inanspruchnahme in dieser Zeit. Bei Freizeitausgleich für im Ausland geleisteten Dienst besteht außerdem kein Anspruch auf Auslandsbesoldung, wenn der Freizeitausgleich im Inland genommen wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am  17.11.2016 entschieden (Az.: 2 C 21.15).

 

In seiner Plenarsitzung am 27.11.2013 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Zweite Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktes - den umstrittenen "Kommunal-Soli" - verabschiedet. Die Regierungsfraktionen SPD und Grüne setzten sich mit 124 Stimmen gegen 120 Stimmen gegen die Oppositionsfraktionen durch.

Laut Beschluss des Landtages müssen vom kommenden Jahr an 59 finanzstärkere Städte und Gemeinden besonders hoch verschuldete Kommunen unterstützen. Bis zum Jahr 2022 sollen die „reichen“ Kommunen jährlich 91 Millionen Euro aufbringen. Die Landesregierung hatte die zunächst geplante Summe von rund 180 Millionen Euro bereits um die Hälfte reduziert.

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