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Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat in seinem Urteil vom 11.03.2015 – 4 A 654/13 – entschieden, dass die Errichtung eines Gartencenters in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Störfallbetrieb nicht zulässig ist. Mit der Angelegenheit waren zuvor bereits das Bundesverwaltungsgericht und der Europäische Gerichtshof befasst.

Beitrag von Dr. Christian Giesecke in der Immobilien Zeitung vom 19.02.2015

Dies hat der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster mit zwei am 23,02.2015 bekannt gegebenen Beschlüssen entschieden. Zwei Nachbarn hatten sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die der Betreiberin am Mindener Hafen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Bezirksregierung Detmold gewandt, mit der im wesentlichen der Umschlag und die Lagerung verschiedener Güter (u. a. Splitt, Glas und Stahl) gestattet wurde. Das Ver­waltungsgericht Minden hatte den Anträgen der Nachbarn auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen stattgegeben. Die hiergegen eingelegten Beschwerden der zum Verfahren beigeladenen Betreiberin hatten - nach Änderung des eingesetzten Geräts - in weitem Umfang Erfolg.

Der für das Immissionsschutzrecht zuständige 8. Senat des OVG Münster hat in einer Entscheidung vom 18.12.2014 (8 B 646/14) grundlegende Anforderungen an das für eine Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 3 S. 1 BauGB erforderliche Sicherungsbedürfnis speziell bei der Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen formuliert. Im Ergebnis stellt der Senat vergleichsweise niedrige Anforderungen an das erforderliche Sicherungsbedürfnis:

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