header bundesverfassungsgericht

Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Auf die Klage einer von Lenz und Johlen vertretenen nordrhein-westfälischen Gemeinde hat das OVG Münster mit Urteil vom 24.09.2014 (20 A 2013/12) die abfallrechtliche Plangenehmigung für eine Deponie aufgehoben.

Dies hat der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster mit Urteil vom 30.09.2014, Az.: 8 A 460/13 (VG Arnsberg 8 K 2887/11) entschieden. Die beklagte Stadt Hagen hatte für die Erweiterung des Steinbruchs "Hagen-Hohenlimburg" eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt und das versagte gemeindliche Einvernehmen der Stadt Iserlohn ersetzt. Die Stadt Iserlohn, deren Gebiet von der Erweiterung betroffen ist, hatte gegen diesen Genehmigungsbescheid Klage erhoben, der das Ver­waltungsgericht Arnsberg stattgegeben hatte. Die hiergegen eingelegten Beru­fungen der Beklagten und der zum Verfahren beigeladenen Betreiberin des Steinbruchs blieben ohne Erfolg.

Kommunen fällt es häufig schwer, Windkraftanlagen rechtmäßig zu planen. Woran das liegt, erklärt Dr. Felix Pauli im Interview mit der Immobilien Zeitung.

Lesen Sie hier das Interview mit Dr. Felix Pauli vom 2. Oktober 2014, IZ, Seite 48.

 

Ansprechpartner:

Dr. Felix PauliDr. Felix Pauli
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-54

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschluss vom 02.10.2014 (7 A 14.12) das Verfahren der Umweltverbände BUND und NABU gegen die Planfeststellungsbeschlüsse für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg über eine bereits anhängige Vorlage zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie ausgesetzt.

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.