AKTUELLES
Beiträge aus allen Kompetenzfeldern
Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Grundsatzurteilen vom 01.07.2015 ( Az.: 8 A 1760/13, 8 A 1487/14 und 8 A 1577714) die Klagen von Anwohnern gegen drei gewerbliche Geflügelmastanlagen auf dem Gebiet der Stadt Geldern bzw. der Gemeinde Weeze abgewiesen und zugleich die stattgebenden erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aufgehoben.
Sowohl bei der Weser als auch bei der Elbe hatten Umweltschutzverbände gegen weiteres Ausbaggern geklagt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun mit Urteil vom 1.07.2015 (Az. C-461.13) entschieden, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie einer weiteren Ausbaggerung der Weser entgegensteht. Auch für die Hamburger Pläne zur Vertiefung der Elbe für große Containerschiffe ist dieses Urteil von großer Bedeutung. Nach dem Urteil des EuGH müssen solche Bauvorhaben grundsätzlich verboten werden, wenn sie zu einer Verschlechterung des Wasserzustandes führen und "keine Ausnahmeregelung greift".
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 09.04.2015 - 1 C 26/14 - entschieden, dass sich weder der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Sachsen, als anerkannter Umweltverband noch der Eigentümer eines Grundstück im Plangebiet mit einem Normenkontrollantrag gegen den Braunkohlenplan Tagebau Nochten wenden können. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ist die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen worden.
Die EU wirft Deutschland Versäumnisse bei der Ausweisung von Schutzgebieten vor
Die EU-Kommission wirft Deutschland Versäumnisse bei der Ausweisung und dem Erhalt von Naturschutzgebieten vor. Sie hat daher ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.