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Kommunen fällt es häufig schwer, Windkraftanlagen rechtmäßig zu planen. Woran das liegt, erklärt Dr. Felix Pauli im Interview mit der Immobilien Zeitung.

Lesen Sie hier das Interview mit Dr. Felix Pauli vom 2. Oktober 2014, IZ, Seite 48.

 

Ansprechpartner:

Dr. Felix PauliDr. Felix Pauli
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-54

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschluss vom 02.10.2014 (7 A 14.12) das Verfahren der Umweltverbände BUND und NABU gegen die Planfeststellungsbeschlüsse für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg über eine bereits anhängige Vorlage zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie ausgesetzt.

Der Umgang mit Drehfunkfeuern zur Luftfahrtnavigation (sog. VOR) im Zusammenhang mit der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) stellt die Planungs- und Genehmigungspraxis weiterhin vor schwierige Fragen; immerhin kommt Bewegung in die fachliche und rechtliche Diskussion.

Bauliche Anlagen, die auf Grundlage einer Baugenehmigung errichtet und genutzt werden, genießen (formellen) Bestandsschutz. Dennoch ist die Bauaufsichtsbehörde bei einer brandschutzrechtlichen Gefahrenlage für Leben oder Gesundheit befugt, eine Anpassung der Anlage an die bauordnungsrechtlichen Vorgaben zu verlangen und sogar eine sofortige Nutzungsuntersagung auszusprechen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit Beschluss vom  04.07.2014,  – 2 B 666/14 – klargestellt.

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