AKTUELLES
Beiträge aus allen Kompetenzfeldern
Lesen Sie unseren Newsletter Expo Real 2023 mit interessanten Beiträgen unserer Fachanwälte.
- Betrieb von PV-Anlagen auf Gewerbemietobjekten soll vereinfacht werden
- Verschattung benachbarter Photovoltaik-Anlagen durch Neubaumaßnahmen
- Mit der Änderung des BauGB und der BauNVO schneller planen
- Keine Bebauungspläne für Wohnen im beschleunigten Verfahren - Bundesverwaltungsgericht erklärt § 13 b BauGB für unwirksam
- Wärmewende - Herausforderungen für Grundstückseigentümer und Kommunen
FOCUS-SPEZIAL präsentiert auch in diesem Jahr wieder Deutschlands führende Wirtschaftskanzleien - und Lenz und Johlen ist wieder als Top-Wirtschaftskanzlei im Baurecht und im Umweltrecht ausgezeichnet.
Bundestag beschließt Novelle zum Gebäudeenergiegesetz und zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
Tempo der Wärmewende wird künftig auch durch kommunale Planung bestimmt
Der Deutsche Bundestag hat heute (08.09.2023) die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Damit wird eine Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei möglichst jedem Einbau einer neuen Heizung in neuen oder in bestehenden Gebäuden eingeführt.
Laut aktuellem Ranking der WirtschaftsWoche ist Lenz und Johlen auch in diesem Jahr wieder eine der 20 TOP- Kanzleien im Umwelt- und Bauplanungsrecht in Deutschland. Zudem wurden gleich zwei Partner - Dr. Michael Oerder und Dr. Thomas Lüttgau - wie in den letzten Jahren als Top-Anwalt im Umwelt- und Bauplanungsrecht ausgezeichnet.