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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Am 27.07.2013 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes vom 16.07.2013 in Kraft getreten. Die vom Landtag beschlossenen Änderungen betreffen die Rechtswirkungen von Bodendenkmälern, auch wenn sie nicht in die Denkmalliste eingetragen sind, ein neu eingerichtetes „Schatzregal“, die Betretungsrechte der Denkmalbehörden sowie die Kostentragung für die wissenschaftliche Untersuchung, die Bergung von Funden und die Dokumentation der Befunde, falls Bodendenkmäler verändert oder beseitigt werden sollen.

Aufsatz von Dr. Michael Oerder und Dr. Alexander Beutling in der Zeitschrift Baurecht

Mit Beschluss vom 16.05.2013 – 8 A 2705/12 hat das OVG für das Land NRW den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Minden abgelehnt.

 

Rechtsanwalt Martin Hahn und Rechtsanwalt Nick Kockler  beschreiben ihre anwaltliche Tätigkeit in einer mittelständischen Kanzlei mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt.

Lesen Sie den Artikel im soeben erschienenen Beck´schen Referendarführer 2013/2014 hier.

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