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Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB

Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB

Datum: 23. September 2026
Uhrzeit: 9:00 bis 17:00 Uhr

Webinar mit Dr. Markus Johlen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, am 23.09.2026

Im Bauplanungsrecht ist § 34 BauGB weiterhin die zentrale Norm. Dies liegt zum Teil daran, dass es für eine Gemeinde schwierig ist, bestehende Gemengelagen abwägungsfehlerfrei mit einem Bebauungsplan zu überplanen oder § 34 BauGB deshalb Anwendung findet, weil sich bestehende Bebauungspläne in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren als unwirksam erweisen.

Die rechtssichere Anwendung von § 34 BauGB ist in der Baurechtspraxis jedoch insbesondere deshalb schwierig, weil weder der Gesetzgeber noch die Rechtsprechung einen klaren Rahmen vorgeben, wie weit die „nähere Umgebung“ um ein Baugrundstück reicht, welche Bebauung „maßstabsbildend“ ist oder wann unbebaute Grundstücke dem Außenbereich zuzurechnen sind.

Das Seminar vermittelt u. a. einen Überblick darüber, wann Bauvorhaben überhaupt planungsrechtlich zu bewerten sind, wie der Innen- vom Außenbereich abzugrenzen ist, wie die einzelnen Kriterien des § 34 BauGB zu beurteilen sind und welche Kriterien dabei auch Nachbarschutz vermitteln. Dies erfolgt insbesondere anhand der Darstellung konkreter Gerichtsverfahren (mit entsprechenden Plänen und Luftbildern), so dass ein enger Bezug zur Praxis gewährleistet ist und hierdurch ein optimaler Wissenstransfer erfolgen kann.

Inhaltliche Schwerpunkte sind:
· Welche Bauvorhaben werden planungsrechtlich bewertet?
· Anwendbarkeit von § 34 BauGB aufgrund unwirksamer Bebauungspläne
· Abgrenzung Innen- zum Außenbereich (§ 35 BauGB)
· Eingrenzung der „näheren Umgebung“
· Welche Bebauung prägt im Sinne von § 34 BauGB
· Das Einfügensgebot
· Satzungen nach § 34 BauGB
· Baunachbarrecht im Sinne von § 34 BauGB

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