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Die Belebung von Innenstädten durch befristete Nutzungen (wie z. B. Pop-up Stores) – bauplanungs-, bauordnungs- und mietrechtliche Aspekte

Die Belebung von Innenstädten durch befristete Nutzungen (wie z. B. Pop-up Stores) – bauplanungs-, bauordnungs- und mietrechtliche Aspekte

Datum: 2. Oktober 2024 

Uhrzeit: 09:00 bis 12:15 Uhr

vhw-Webinar mit Dr. Thomas Lüttgau und Dr. Philipp Libert am 2. Oktober 2024

In den Stadt- und Ortsteilzentren sowie Ortskernen vollzogen sich in den letzten Jahren, verschärft durch die Entwicklungen in der Corona-Pandemie, tiefgreifende Veränderungen. In erster Linie betrifft dies den Strukturwandel im Einzelhandel, aber auch andere Nutzungen, die nicht oder kaum mehr nachgefragt werden. Diesen Herausforderungen kann nur durch funktionale, städtebauliche oder immobilienwirtschaftliche Anpassungen begegnet werden (so auch das vom BBSR geförderte Programm “Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren”).

Vielfach werden diese Anpassungen nur schrittweise erfolgen können, weil etwa noch keine schlüssigen Konzepte für anderweitige Nutzungen vorliegen oder (noch) kein Interesse von Investoren oder neuen Nutzergruppen geweckt werden konnte.

Daher stellt sich die Frage, ob befristete Nutzungen wie z. B. Pop-up Stores, gastronomische Einrichtungen, Ausstellungen, Sport- oder andere Nutzungen oder gar befristete Wohnprojekte zur Belebung der Innenstädte, Ortsteilzentren oder Ortskerne beitragen oder als Impulse für dauerhaft neue Nutzungen dienen können.

Im Webinar werden die typischerweise auftretenden bauplanungs-, bauordnungs- und mietrechtlichen Fragestellungen behandelt, die sich im Zusammenhang mit befristeten Nutzungen stellen.

Sehr gern können Sie Fragen oder Fallbeispiele aus Ihrer Praxis bis zwei Wochen vor dem Webinar einreichen und so zum Gegenstand der Veranstaltung machen. Senden Sie diese bitte unter Angabe der Webinar-Nummer an fortbildung@vhw.de.

Ihre Dozenten

Dr. Thomas Lüttgau

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Dr. Thomas Lüttgau

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Dr. Philipp Libert

Rechtsanwalt

Dr. Philipp Libert

Rechtsanwalt