Solaranlagen auf Denkmälern – Klimaschutz vs. Denkmalschutz
Solaranlagen auf Denkmälern – Klimaschutz vs. Denkmalschutz
Datum: 17. Dezember 2024
Uhrzeit: 9:00 bis 12:30 Uhr
vhw-Webinar mit Dr. Mahdad Mir Djawadi am 17.12.2024
Das am 1. Juni 2022 in Kraft getretene nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz sieht eine Erlaubnis vor, wenn ein Baudenkmal oder ein Teil eines Baudenkmals verändert werden soll. Die Erlaubnis nach § 9 Absatz 1 ist zu erteilen, wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. Bei der Entscheidung sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen.
Am 29. Juni 2022 ist auf der Bundesebene das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor in Kraft getreten: In § 2 EEG wurde – neu – das überragende öffentliche Interesse an der Nutzung von erneuerbaren Energien festgeschrieben. Erforderlich ist nunmehr eine Schutzgüterabwägung, die sich in der Praxis als schwierig erweist. Einige Bundesländer haben ihre Denkmalschutzgesetze bereits geändert, NRW hat im November 2022 ministerielle Leitlinien erlassen. Die bisherige Rechtsprechung zur Zulassung von Solaranlagen (Photovoltaik/Fotovoltaik) befindet sich derzeit im Wandel und wird im Webinar praxisgerecht dargestellt und erläutert.
Das Webinar diskutiert Praxisfälle und gibt Hilfestellungen für eine sachgerechte Lösung der Problemfragen.
Nutzen Sie diese Veranstaltung zu Ihren Fragen an den praxiserfahrenen Dozenten und zum Erfahrungsaustausch mit den zugeschalteten Teilnehmerinnen und Teilnehmern!

Dr. Mahdad Mir Djawadi
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Dr. Mahdad Mir Djawadi
Fachanwalt für Verwaltungsrecht