30 Aug. 1.000-Meter-Abstand für die Windenergienutzung wird aufgehoben
1.000-Meter-Abstand für die Windenergienutzung wird aufgehoben Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 25.08.2023 beschlossen, den 1.000-Meter-Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen aufzuheben. Der Abstand war in § 2 BauGB-AG NRW geregelt. Die Aufhebung muss noch im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet werden. Mit der Aufhebung der §§ 2 und 3...