19 Okt. Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger…
Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung Der Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 06.10.2021 in zwei Verfahren aus Brandenburg und Sachsen-Anhalt entschieden (Az.: BVerwG 9 C 9.20...