header bundesverfassungsgericht

Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Für Bauherren und Architekten stellt sich oftmals die Frage, wie mit gravierenden Mängeln umzugehen ist, die bereits im Zuge der Bauausführung erkannt und damit vor Abnahme gerügt werden. Während die VOB/B die Möglichkeit der Fristsetzung zur Mangelbeseitigung und gleichzeitigen Androhung der Kündigung (Entziehung des Auftrags) schon vor Abnahme vorsieht, ist für den reinen BGB-Werkvertrag eine solche Möglichkeit nicht normiert.

Aufsatz von Prof. Dr. Heribert Johlen in der Zeitschrift für das gesamte öffentliche und private Baurecht (BauR), Ausgabe  11/2015

Anlässlich der Immobilienmesse EXPO REAL in München hat das KÖLN MAGAZIN 03/2015 zu dem Titelthema

"Kölner Immobilien - gefragt wie nie zuvor"

Dr. Markus Johlen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, zu den Alleinstellungsmerkmalen der Kanzlei Lenz und Johlen, seinen persönlichen Tätigkeitsschwerpunkten und seiner Meinung zu Zentrenkonzepten befragt.

Seine Antworten finden Sie im KölnMagazin auf Seite 35.

Anlässlich der Immobilienmesse EXPO REAL in München hat das KÖLN MAGAZIN 03/2015 zu dem Titelthema

"Kölner Immobilien - gefragt wie nie zuvor"

Dr. Markus Johlen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, zu den Alleinstellungsmerkmalen der Kanzlei Lenz und Johlen, seinen persönlichen Tätigkeitsschwerpunkten und seiner Meinung zu Zentrenkonzepten befragt.

Seine Antworten finden Sie im KölnMagazin auf Seite 35.

Back to top