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Beitrag von Rechtsanwalt Nick Kockler in der Immobilienzeitung Nr. 22/2014 vom 5. Juni 2014

 

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Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom 17.12.2013 sieht als einen zentralen Punkt die Einführung der sog. Mietpreisbremse vor. Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz den „Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG)“ zur weiteren Abstimmung innerhalb der Bundesregierung vorgelegt.

In seiner letzten Sitzung vor den Kommunalwahlen im Mai hat der Rat der Stadt Köln am 08.04.2014 eine Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln (Wohnraumschutzsatzung) beschlossen.

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