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Die Mehrarbeit eines Beamten in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch Freizeit auszugleichen. Hingegen besteht kein Anspruch auf Freizeitausgleich für eine reine Rufbereitschaft oder bloße Anwesenheitszeiten ohne dienstliche Inanspruchnahme in dieser Zeit. Bei Freizeitausgleich für im Ausland geleisteten Dienst besteht außerdem kein Anspruch auf Auslandsbesoldung, wenn der Freizeitausgleich im Inland genommen wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am  17.11.2016 entschieden (Az.: 2 C 21.15).

 

In seiner Plenarsitzung am 27.11.2013 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Zweite Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktes - den umstrittenen "Kommunal-Soli" - verabschiedet. Die Regierungsfraktionen SPD und Grüne setzten sich mit 124 Stimmen gegen 120 Stimmen gegen die Oppositionsfraktionen durch.

Laut Beschluss des Landtages müssen vom kommenden Jahr an 59 finanzstärkere Städte und Gemeinden besonders hoch verschuldete Kommunen unterstützen. Bis zum Jahr 2022 sollen die „reichen“ Kommunen jährlich 91 Millionen Euro aufbringen. Die Landesregierung hatte die zunächst geplante Summe von rund 180 Millionen Euro bereits um die Hälfte reduziert.

 

In seiner Plenarsitzung am 27.11.2013 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Zweite Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktes - den umstrittenen "Kommunal-Soli" - verabschiedet. Die Regierungsfraktionen SPD und Grüne setzten sich mit 124 Stimmen gegen 120 Stimmen gegen die Oppositionsfraktionen durch.

Hat die Versorgungsbehörde konkrete Anhaltspunkte für rentenrechtliche (Vorbeschäftigungs-)Zeiten des Beamten, muss der Dienstherr vor der Festsetzung des Ruhegehalts beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nachfragen, ob eine Rente bezogen wird oder ein Rentenanspruch besteht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 15.11.2016 entschieden (Az.:2 C 9/15).

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