Seminar der Akademie der Architektenkammer NRW mit Dr. Christian Giesecke und Nick Kockler am 23.01.2019 in Düsseldorf
Das für Dezember 2017 vorgesehene Inkrafttreten der neugefassten Landesbauordnung wurde von der neuen Landesregierung durch ein Moratorium um ein Jahr ausgesetzt. Davon ausgenommen sind die Neuregelungen des Bauproduktenrechts, die bereits seit Juni 2017 gelten. Nach erneuter Überarbeitung wurde die neue Landesbauordnung NRW am 12. Juli 2018 im Landtag NRW verabschiedet. Sie wird am 01. Januar 2019 in Kraft treten.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen - Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW) möchte die Landesregierung das Bauordnungsrecht vereinfachen. Auf diese Weise sollen Baukosten reduziert, Verfahren beschleunigt und die Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau verbessert werden. Dabei sind auch Anpassungen an die Musterbauordnung vorgesehen.
Das Seminar informiert über die kommenden Änderungen und deren Auswirkungen auf die Praxis sowie rechtliche Fragestellungen, die durch die Änderung aufgeworfen werden.
Im Schwerpunkt sollen folgende Punkte erörtert werden:
Abstandflächenrecht
Beibehaltung des Freistellungsverfahrens im Rahmen der Baugenehmigung
Vorgaben für Stellplätze/Stellplatzsatzungen
Regelungen zur Barrierefreiheit
Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauvorhaben in der Nähe von Störfallbetrieben
Transparenzregelungen zur Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren
Brandschutz / "Bauen mit Holz"
weitere Anpassungen der BauO NRW
Referenten:
Dr. Christian Giesecke, LL.M. (McGill)
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-17
E-Mail: c.giesecke[at]lenz-johlen.de
Nick Kockler
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-81
E-Mail: n.kockler[at]lenz-johlen.de
Das für Dezember 2017 vorgesehene Inkrafttreten der neugefassten Landesbauordnung wurde von der neuen Landesregierung durch ein Moratorium um ein Jahr ausgesetzt. Davon ausgenommen sind die Neuregelungen des Bauproduktenrechts, die bereits seit Juni 2017 gelten. Nach erneuter Überarbeitung wurde die neue Landesbauordnung NRW am 12. Juli 2018 im Landtag NRW verabschiedet. Sie wird am 01. Januar 2019 in Kraft treten.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen - Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW) möchte die Landesregierung das Bauordnungsrecht vereinfachen. Auf diese Weise sollen Baukosten reduziert, Verfahren beschleunigt und die Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau verbessert werden. Dabei sind auch Anpassungen an die Musterbauordnung vorgesehen.
Das Seminar informiert über die kommenden Änderungen und deren Auswirkungen auf die Praxis sowie rechtliche Fragestellungen, die durch die Änderung aufgeworfen werden.
Im Schwerpunkt sollen folgende Punkte erörtert werden:
Abstandflächenrecht
Beibehaltung des Freistellungsverfahrens im Rahmen der Baugenehmigung
Vorgaben für Stellplätze/Stellplatzsatzungen
Regelungen zur Barrierefreiheit
Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauvorhaben in der Nähe von Störfallbetrieben
Transparenzregelungen zur Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren
Brandschutz / "Bauen mit Holz"
weitere Anpassungen der BauO NRW