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Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Klima und Energie
  • Bau und Immobilien
  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Umwelt und Wirtschaft
  • Staat und Verwaltung
  • Einzelhandel
  • Staatshaftung
  • Verkehr und Infrastruktur

Seminar der Akademie der Architektenkammer NRW mit Dr. Christian Giesecke und Nick Kockler am 23.01.2019 in Düsseldorf

Das für Dezember 2017 vorgesehene Inkrafttreten der neugefassten Landesbauordnung wurde von der neuen Landesregierung durch ein Moratorium um ein Jahr ausgesetzt. Davon ausgenommen sind die Neuregelungen des Bauproduktenrechts, die bereits seit Juni 2017 gelten. Nach erneuter Überarbeitung wurde die neue Landesbauordnung NRW am 12. Juli 2018 im Landtag NRW verabschiedet. Sie wird am 01. Januar 2019 in Kraft treten.

 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen - Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW) möchte die Landesregierung das Bauordnungsrecht vereinfachen. Auf diese Weise sollen Baukosten reduziert, Verfahren beschleunigt und die Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau verbessert werden. Dabei sind auch Anpassungen an die Musterbauordnung vorgesehen.

 Das Seminar informiert über die kommenden Änderungen und deren Auswirkungen auf die Praxis sowie rechtliche Fragestellungen, die durch die Änderung aufgeworfen werden.

 Im Schwerpunkt sollen folgende Punkte erörtert werden:

 Abstandflächenrecht
 Beibehaltung des Freistellungsverfahrens im Rahmen der Baugenehmigung
 Vorgaben für Stellplätze/Stellplatzsatzungen
 Regelungen zur Barrierefreiheit
 Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauvorhaben in der Nähe von Störfallbetrieben
 Transparenzregelungen zur Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren
 Brandschutz / "Bauen mit Holz"
 weitere Anpassungen der BauO NRW

 Referenten:

nick-kocklerDr. Christian Giesecke, LL.M. (McGill)
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-17
E-Mail:  c.giesecke[at]lenz-johlen.de

 

nick-kocklerNick Kockler
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-81
E-Mail: n.kockler[at]lenz-johlen.de

 

 

Das für Dezember 2017 vorgesehene Inkrafttreten der neugefassten Landesbauordnung wurde von der neuen Landesregierung durch ein Moratorium um ein Jahr ausgesetzt. Davon ausgenommen sind die Neuregelungen des Bauproduktenrechts, die bereits seit Juni 2017 gelten. Nach erneuter Überarbeitung wurde die neue Landesbauordnung NRW am 12. Juli 2018 im Landtag NRW verabschiedet. Sie wird am 01. Januar 2019 in Kraft treten.

 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen - Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW) möchte die Landesregierung das Bauordnungsrecht vereinfachen. Auf diese Weise sollen Baukosten reduziert, Verfahren beschleunigt und die Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau verbessert werden. Dabei sind auch Anpassungen an die Musterbauordnung vorgesehen.

 Das Seminar informiert über die kommenden Änderungen und deren Auswirkungen auf die Praxis sowie rechtliche Fragestellungen, die durch die Änderung aufgeworfen werden.

 Im Schwerpunkt sollen folgende Punkte erörtert werden:

 Abstandflächenrecht
 Beibehaltung des Freistellungsverfahrens im Rahmen der Baugenehmigung
 Vorgaben für Stellplätze/Stellplatzsatzungen
 Regelungen zur Barrierefreiheit
 Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauvorhaben in der Nähe von Störfallbetrieben
 Transparenzregelungen zur Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren
 Brandschutz / "Bauen mit Holz"
 weitere Anpassungen der BauO NRW

 

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
Telefon: +49 221 97 30 02-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Berlin
Uhlandstraße 85 | 10717 Berlin
Telefon: +49 30 7543 758-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

Für die Wegbeschreibung klicken Sie bitte hier.

Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

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